Prüfen, klären und anpassen

Es sind nicht nur medizinische oder betriebswirtschaftliche Fragen, die uns im Westpfalz-Klinikum beschäftigen. Bei der Arbeit tauchen auch übergreifende Themen auf, die immer wieder zu prüfen, zu klären und gegebenenfalls neu anzupassen sind. Die Beschäftigung mit diesen Themen und die Beantwortung der Fragen obliegt jeweils einer Kommission oder einem Arbeitskreis. Die Wichtigsten möchten wir Ihnen vorstellen:

Die Hygiene-Kommission

Das Thema Hygiene gehört in einem Krankenhaus zu den wichtigsten Themen überhaupt – nicht allein wegen der Problematik rund um MRSA bzw. multiresistente Keime. Im Westpfalz-Klinikum gibt es in allen Kliniken jeweils einen eigenen ärztlichen Hygienebeauftragten. Die Hygiene-Kommission ist als übergeordnete Instanz tätig. Wichtige Informationen zur Krankenhaushygiene finden Sie auch hier.

Die Transfusionskommission

Die nach dem Transfusionsgesetz zwingend vorgeschriebene Transfusionskommission hat die Aufgabe, die Durchführung von Bluttransfusionen für den Patienten so sicher wie möglich zu machen. Dazu hat sie nicht nur dafür zu sorgen, dass alle gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und Leitlinien der Transfusionsmedizin eingehalten und konsequent durchgesetzt werden, sondern sie hat auch die hausinternen Arbeits- und Organisationsvorschriften zu erstellen.

Diese Vorschriften (=SOPs genannt = standard-operation-procedures) regeln die Vorschriften bei der Untersuchungsanforderung, dem Konserventransport, der Durchführung der Transfusion und das Verhalten bei Transfusions-Komplikationen. Sie sind Bestandteil des Arbeitsvertrages eines jeden Arztes.

Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen:

  • Transfusionsverantwortlicher (der Leitende Arzt des Instituts für Laboratoriums- und Transfusionsmedizin)
  • je einem Arzt bzw. Ärztin aus jeder Klinik, die Bluttransfusionen durchführt.

Durch eine entsprechende Organisation ist sicherzustellen, dass bei sog. Rückverfolgungen („Look-back-Verfahren“ unverzüglich festgestellt werden kann, wer eine bestimmte Blutkonserve oder ein anderes Blutprodukt (auch Immunglobuline oder Fibrinkleber bei chirurgischen Eingriffen und ähnliches) erhalten hat, bzw. umgekehrt von welchem Spender oder Hersteller ein bestimmtes Produkt stammt.

Solche „Look-back-Verfahren“ werden immer dann eingeleitet, wenn ein Patient nach einer Transfusion an einer dadurch übertragenen Infektion (z.B. Hepatitis C) erkrankt oderein Spender plötzlich Zeichen einer derartigen Infektion aufweist. Alle „Look-back-Verfahren“ müssen dem Bundesgesundheitsamt, dem Paul-Erlich-Institut, gemeldet werden. Die Übertragung von Infektionskrankheiten durch Blutkonserven ist bei dem extrem hohen Sicherheitsstandard heutzutage zum Glück jedoch selten.

Der Ethik-Arbeitskreis

Dem Leitbild des Westpfalz-Klinikums "Moderne Medizin mit menschlichem Gesicht" folgend, besteht an allen Standorten des Westpfalz-Klinikums ein Ethik-Arbeitskreis. Die Arbeitskreise sind offen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Westpfalz-Klinikums.

Diskutiert werden berufsübergreifend ethische Fragen aus der täglichen Praxis und Lösungsvorschläge für den klinischen Alltag beraten. Kompetenzen in Fragen der Ethik in der Medizin werden permanent weiterentwickelt. Standortübergreifend werden Fortbildungen zu medizinethischen Fragen organisiert.

Im interdisziplinären Gespräch werden Fallbesprechungen mit ethischen Fragestellungen durchgeführt. Konkrete individuelle Ethikberatung wird angeboten, um mit den anfragenden Stations- oder Ambulanzteams unter Einbeziehung der Patienten und Angehörigen bzw. Vertretern Empfehlungen bei ethischen Problemen zu erarbeiten.

Klinisches Ethik-Komitee

Im Jahr 2008 wurde das Klinische Ethik-Komitee (KEK) der Westpfalz-Klinikum GmbH gegründet. Das Klinische Ethik-Komitee basiert auf den vorab entstandenen Ethik-Arbeitskreisen. Das KEK bildet gemeinsam mit den Ethik-Arbeitskreisen eine Struktur, die berufsgruppenunabhängig und weltanschaulich plural Fragen der Ethik in der Medizin bearbeitet. Das KEK hat dabei die Aufgabe, notwendige formale Strukturen zu etablieren und zu pflegen. Diese betreffen laut Satzung:

  • Sicherstellung und Organisation der Klinischen Ethik-Beratung, deren Durchführung den Mitgliedern der standortbezogenen Ethik-Arbeitskreise obliegt.
  • Unterstützung und Koordinierung der Beratung in ethischen Grundsatzfragen. Bei sich wiederholenden oder sehr bedeutenden ethischen Fragestellungen können Leitlinien gemeinsam mit den Ethik-Arbeitkreisen erarbeitet und als Empfehlung dem Direktorium vorgelegt werden.
  • Angebote zur Fort- und Weiterbildung zu Themen der Ethik in der Medizin für alle Mitarbeiter

Das Komitee versteht sich als interdisziplinär besetztes standortübergreifendes Gremium. Die Zusammensetzung ist repräsentativ hinsichtlich der Berufsgruppen und Standorte geregelt. Durch und aus den Ethik-Arbeitskreisen werden Vertreter aus der Ärzteschaft, der Pflege und soweit im jeweiligen Ethik-Arbeitskreis vertreten auch der weiteren Berufsgruppen gewählt. Aufgrund ihrer besonderen thematischen Bedeutung sind Klinikseelsorger und Patientenfürsprecher als sogenannte geborene Mitglieder vertreten. Ebenso ist die Geschäftsführung durch eine Person direkt repräsentiert. Nach Vorlage beim Direktorium der Westpfalz-Klinikum GmbH wurde die Satzung des Klinischen Ethik-Komitees bei der konstituierenden Sitzung ratifiziert.