BGliches Heilverfahren

Unsere Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Handchirurgie ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für die Versorgung von Arbeitsunfällen zugelassen. Die Versorgung von Arbeitsunfällen gliedert sich in Zulassungen für einfache Arbeitsunfälle (D-Arzt-Verfahren, DAV), schweren Verletzungen (Verletzungsartenverfahren VAV) und die höchste Stufe, das Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV).

Schwerstverletzungsarten-Verfahren

Unsere Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie ist für das Schwerstverletzungsarten-Verfahren zugelassen. Dieses beinhaltet neben der Akutversorgung dieser Patienten auch die Behandlung der möglichen Komplikationen, die sich aus den Verletzungsmustern ergeben. Das können zum Beispiel in Fehlstellung verheilte Frakturen, Bewegungseinschränkungen von Gelenken, die Nichtheilung einer Fraktur oder die Behandlung von Infektionen sein.

Unsere Unfallchirurgen und Orthopäden behandeln pro Jahr insgesamt circa 4.500 Arbeitsunfälle, von denen circa 300 stationär aufgenommen werden.

BG-Sprechstunde

Neben der stationären Behandlung kann auch die ambulante Weiterbehandlung in unserer BG-Sprechstunde erfolgen. Die Aufgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beinhalten neben der Sicherstellung der akuten medizinischen Versorgung auch die Koordination und Festlegung der medizinischen Rehabilitation. Diese erarbeiten wir im Rahmen eines Reha-Managements in unserer Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie in Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften.